Verwundetenabzeichen 1918 D.R.G.M. in Schwarz (für ein- und zweimalige Verwundung).

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Verwundetenabzeichen 1918

 

Am 3. März 1918 stiftete Wilhelm II., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen (* 27. Januar 1859 in Berlin; † 4. Juni 1941 in Doorn, Niederlande) aus dem Haus Hohenzollern, war von 1888 bis 1918 letzter Deutscher Kaiser und König von Preußen ein Verwundetenabzeichen für Angehörige des Deutschen Heeres (einschließlich Flieger-, Luftschiffer- und Ballontruppen) als Auszeichnung für Verletzungen im Weltkrieg.

Seit dem 8. Juli desselben Jahres konnte das Verwundetenabzeichen 1918 auch an Angehörige der Kolonialtruppen in den deutschen Kolonien verliehen werden.

Es besagten die Verleihungsbestimmungen u.a.: Ich will den im Dienste des Vaterlandes Verwundeten als besondere Anerkennung ein Abzeichen verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben und infolgedessen dienstunfähig sind.

 

Das Abzeichen wurde in drei Stufen verliehen:

 

  • in Schwarz (für ein- und zweimalige Verwundung)

  • in Silber (für drei- und viermalige Verwundung)

  • in Gold (für fünf- und mehrmalige Verwundung)

 

Zum größten Teil erst nach Kriegsende, wurde das Verwundetenabzeichen 1918 auf Antrag verliehen.

Bei militärischen Behörden waren die Anträge bis 1933 zu stellen, den nach 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten waren die Versorgungsämter der Städte für die Anträge zuständig. Zur Antragstellung benötigte der Antragsteller einen Nachweis über die Verwundung mit militärischer Beglaubigung.

 

 

Verwundetenabzeichen 1918 D.R.G.M. in Schwarz (für ein- und zweimalige Verwundung). Das Verwundetenabzeichen, Nadelscharnier und Haken aus einem Stück. Haken mit D.R.G.M. (Deutsches Reich-Gebrauchsmuster). Material Eisen. Getragener Zustand.

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