Kraftfahrbewährungsabzeichen in Silber

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Kraftfahrbewährungsabzeichen

 

23. Oktober 1942 wurde durch Verordnung Adolf Hitlers das Kraftfahrbewährungsabzeichen in 3 Stufen , Bronze, Silber und Gold gestiftet , als Anerkennung für im Kriegseinsatz besonders bewährte Kraftfahrer.

 

Durchführungsbestimmungen vom 23. Oktober 1942:

 

"Vorraussetzung für die Verleihung sind:

a) Einsatz ab 1. Dezember 1940 in den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien, Griechenland, in Bulgarien, Rumänien, im Gebiet ostwärts der russischen Westgrenze 1940 (vor Eingliederung der baltischen Staaten durch die Sowjetunion), in Finnland, Norwegen nördlich des Polarkreises oder im Gebiet der in Lappland eingesetzten deutschen Truppen und in Afrika.

b) Bewährung in diesen Gebieten unter besonders schwierigen Bedingungen:

als Kradmelder an 90 Einsatztagen als Fahrer von Gefechtskraftfahrzeugen an 120 Einsatztagen als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Trosse I und II, Kolonnen und Stäbe an 150 Einsatztagen als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Versorgungstruppen an 165 Einsatztagen als Kraftfahrer sonstiger Dienststellen und Einheiten der Wehrmacht an 185 Einsatztagen"

 

"Das Abzeichen kann verliehen werden an:

1. Kraftfahrer der Wehrmacht

2. Kraftfahrer - Nichtwehrmachtangehörige, die der Wehrmacht unterstellt sind. Hierbei sind auch Verleihungen an ausländische Freiwillige gestattet, nicht aber Verleihung an Wehrmachtangehörige verbündeter oder befreundeter Staaten.

Verleihungen nach dem Tode sind nicht zulässig."

 

Das Buch, "Deutsche Kriegsauszeichnungen" von Rolf Michaelis, besagt, dass Fahrer von KFZ des Tross I 135 Einsatztage und Fahrer von KFZ des Tross II 150 Einsatztage, für die Verleihung das Abzeichens, benötigten.

 

Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 9. März 1944:

 

"Erweiterung des verleihungsberechtigten Gebietes auf

- Sizilien ab 1. Juni 1943

- Sardinien und Korsika ab 1. Juli 1943

- das italienische Festland südlich der Linie Ancona-Piombino ab 1. August 1943

- Albanien ab 9. September 1943"

 

Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 16. Mai 1944:

 

"Einsatz ab 1. Februar 1944 in, durch Heeresgruppen-Befehl festgelegten, rückwärtigen Armeezonen der Heeresgruppe Nord in Estland, Lettland und Litauen."

 

Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 23. September 1944:

 

"Einsatz ab 1. Juni 1944 in, durch Heeresgruppen-Befehl festgelegten, rückwärtigen Armeegebieten und rückwärtigen Armeezonen an allen Fronten."

 

Als Einsatztage für das Kraftfahrbewährungsabzeichen konnten u.a. angerechnet werden:

- Fahrten unter Feindeinwirkung

- besonders große Tagesleistungen an Strecke und Fahrzeit

- Fahrten unter ungewöhnlich harten klimatischen Bedingungen.

 

Ein verliehenes Abzeichen konnte auch wieder aberkannt werden, bei z.B. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Verursachung eines Unfalls oder schlechte Pflege/Wartung des Fahrzeugs und dadurch hervorgerufener vorzeitiger Verschleiß.

 

Für das Kraftfahrbewährungsabzeichen in Silber mussten die genannten Bedingungen ein zweites mal erfüllt werden; für das Abzeichen in Gold ein drittes mal.

Die Verleihungsbefugnis Vorgesetzte von Kraftfahrern ab Bataillonskommandeur aufwärts.

Das Kraftfahrbewährungsabzeichen wurde in der Mitte des linken Unterärmels, 2 cm über dem jeweiligen Tätigkeitsabzeichen für Kraftfahrpersonal getragen.

 

 

Kraftfahrbewährungsabzeichen in Silber. Reproduktion/Museumsanfertigung. Getragener Zustand.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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