Allgemeines Sturmabzeichen mit Öse

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Allgemeine Sturmabzeichen

 

Am 1. Juni 1940 das (Allgemeine) Sturmabzeichen durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Walther von Brauchitsch, mittels Verordnung eingeführt.

Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die weder unter die Bestimmungen des Infanterie-Sturmabzeichens noch des Panzerkampfabzeichens fielen, sollten bei

 

  • an drei Sturmangriffen,
  • in vorderster Linie,
  • mit der Waffe in der Hand einbrechend,
  • an drei verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind.

 

mit dem Sturmabzeichen beliehen werden.

Es wurden als „Sturmangriffe“ erfolgreiche gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstöße und Gegenangriffe gewertet, wobei diese zum Nahkampf mit dem Gegner führten.

 

Durch den weiteren Verlauf des Krieges wurde es notwendig und vor allem der Tatsache geschuldet, dass immer mehr Angehörige der Heeresformationen die Verleihungsbedingungen des (allgemeine) Sturmabzeichens mehrfach erfüllt, eine Stufenerweiterung des Sturmabzeichen zur Folge hatte.

 

Generalleutnant Rudolf Schmundt in Vertretung des Oberkommandos des Heeres, genehmigte mit Verfügung vom 22. Juni 1943 die Einführung der Stufenerweiterung des Sturmabzeichen, welches somit in folgende Stufen unterteilt war:

 

  • Stufe: Sturmabzeichen
  • Stufe: Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 25 (ab 1. Juli 1943)
  • Stufe: Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 50 (ab 1. Juli 1943)
  • Stufe: Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 75 (ab 1. Juli 1943)
  • Stufe: Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 100 (ab 1. Juli 1943)

 

Ab dem 1. Juli 1943 konnte mit der Berechnung der Einsatztage begonnen werden.

Im Heeresverordnungsblatt wurde am 2. Juli 1943 die entsprechende Verfügung

veröffentlicht.

 

Durch den Divisionskommandeur, bei den Korps und Heeresgruppen durch den taktischen Vorgesetzten im Range eines Divisionskommandeurs erfolgte die Verleihung des (allgemeine) Sturmabzeichen.

Mit Aushändigung der Auszeichnung, erhielt der Beliehene ein Besitzzeugnis sowie den entsprechenden Eintrag in sein Soldbuch.

War der Beliehene bereits Träger des (allgemeinen) Sturmabzeichen und erhielt bei einer erneuten Verleihung, die nächst höhere Stufe, musste dieser zwar sein erst verliehenes niedrigeres Stück ablegen, welches jedoch beim Träger zur Erinnerung verbleiben durfte.

Entgegen der Stiftungsverordnung wurde das (allgemeine) Sturmabzeichen selbst, ebenso an ausländische Wehrmachtsangehörige und Verbündete verliehen.

Auf der linken Brustseite in und außer Dienst zu allen Uniformen der Wehrmacht, wurde das (allgemeine) Sturmabzeichen wurde als Steckabzeichen auf der linken Brustseite in und außer Dienst zu allen Uniformen der Wehrmacht getragen. Ebenso wurde das (allgemeine) Sturmabzeichen zu allen Uniformen der Partei und des Staates vom Verliehenen getragen.

Wenn der Beliehene seine bürgerliche Kleidung trug, durfte dieser nur eine Miniatur des (allgemeinen) Sturmabzeichen in Form einer verkleinerten Ausführung (16 mm an der Nadel) des (allgemeinen) Sturmabzeichen am linken Rockaufschlag bzw. die 16 mm Miniatur an der Nadel, gegen eine dementsprechender Miniaturanhänger zum Frackkettchen bei Festanlässen tragen, statthaft.

 

 

Allgemeines Sturmabzeichen mit Öse, zum Befestigen an einem Nagel für dessen verliehenen Orden und Ehrenzeichen, zum Anbringen an einer Gedenkchronik aus Holz eines Angehörigen der deutschen Streitkräfte im 2.WK. Fertigung nach 1945, aus Sammlungsauflösung. Reproduktion/Museumsanfertigung.

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