Ärmelschild Lappland des Hersteller Rudolf Souval, Wien aus den 1960er Jahren.

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Ärmelschild "Lappland"

 

Noch vor dem 1. Mai 1945 wurde vom Obersten Befehlshaber der Wehrmacht (Hitler) der Ärmelschild "Lappland" genehmigt.

Via Fernschreiben übertrug der Chef des Heeres-Personalamtes, General der Infanterie Burgdorf, dem Befehlshaber der 20. Gebirgs-Armee die Verleihungsbefugnis.

Weder im Reichsgesetzblatt noch in den Allgemeinen Heeresmitteilungen wurde die Stiftung des Ärmelschildes veröffentlicht.

Am 1. Juli 1945 wurde mit der Verleihung in britischer Gefangenschaft begonnen, sowie Besitzzeugnisse angefertigt und Eintragungen im Soldbuch vorgenommen.

Provisorisch hergestellte Schilde wurden vereinzelt ausgehändigt.

 

Soldaten, die mindestens sechs Monate bei der 20. Gebirgs-Armee gedient hatten, sollte der Schild verliehen werden.

 

- Teilnahme an mindestens einer Schlacht vor dem 27. Oktober 1944

- Verwundung

ununterbrochener Einsatz in Lappland von sechs Monaten.

 

Verleihungsbefugnisse besaßen der General der Gebirgstruppe Böhme ("im Namen des Führers") bzw. ab Bataillonskommandeur aufwärts ("im Namen und Auftrag des Oberbefehlshabers der 20. Gebirgs-Armee General der Gebirgstruppen Böhme").

 

 

Ärmelschild Lappland des Hersteller Rudolf Souval, Wien aus den 1960er Jahren. Getragener Zustand.

Reproduktion/Museumsanfertigung.

 

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