Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer ("Panzerknacker)

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Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer (gen. "Panzervernichtungsabzeichen" bzw. "Panzerknackerabzeichen")

 

Am 5. März 1942 stiftete Adolf Hitler das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer.

 

Bekanntmachung des Oberkommandos des Heeres vom 9. März 1942:

 

"... Der Führer genehmigt die Einführung eines Sonderabzeichens für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer. ...

 

2. Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die ab 22. Juni 1941 als Einzelkämpfer mit

  Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln (Panzerbüchse, Gewehrgranate, geballte Ladung usw.)

   einen feindlichen Panzerkampfwagen oder sonstiges feindliches gepanzertes Fahrzeug im

   Nahkampf vernichtet oder außer Gefecht gesetzt haben.

3. Das Abzeichen besteht aus einem Band aus Aluminiumgespinst von etwa 90 mm Länge und 32 mm

   Breite mit zwei eingewirkten schwarzen Streifen (3 mm  breit), auf dem die aus Blech gestanzte

   Silhouette eines Panzerkampfwagens in schwarz angebracht ist.

4. Bei erneuter Verleihung wird ein weiterer Ärmelstreifen angelegt."

 

Bekanntmachung des Oberkommandos des Heeres vom 18. Dezember 1943:

 

"Das Sonderabzeichen auf goldenem Band wird nach dem fünften anrechnungsfähigen Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. an Stelle eines weiteren silbernen Sonderabzeichens verliehen. Die vorher verliehenen vier silbernen Abzeichen sind dann abzulegen und verbleiben dem betreffenden Soldaten zur Erinnerung."

Im Sinne des (Allgemeinen) Sturmabzeichens konnte als Sturmangriff die Vernichtung eines Panzers angerechnet werden.  Dem betreffenden Soldaten wurde für seinen aufgebrachten "persönlichen Mut und Tapferkeit" das Eiserne Kreuz 1939 II. oder I. Klasse oft verliehen.

Soldaten, welche einen Panzer, mit dem Einsatz, einer Raketenpanzerbüchse 43 (sogenanntes "Ofenrohr/Panzerschreck") oder einer "Panzerfaust" vernichtet hatten, konnte durch die Verfügung vom 18. Dezember 1943, das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer (gen. "Panzervernichtungsabzeichen" bzw. "Panzerknackerabzeichen"), durch Taktische Vorgesetzte ab Bataillonskommandeur aufwärts, verliehen werden, welches auf dem rechten Oberarm getragen wurde.

 

 

Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer in Schwarz. Panzer mit Splinten aufgeklammert und grauer Tuchabdeckung. Gebrauchter Zustand.

Reproduktion/Museumsanfertigung.

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