Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenlandmedaille), bronziert am Band.

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Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenlandmedaille)

 

Am 18. Oktober 1938 stiftete Adolf Hitler die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938, welche umgangssprachlich ebenso Sudetenland-Medaille genannt wurde.

Der Entwurf der Medaille entstand von dem Künstler Professor Richard Klein.

 

Aus der Stiftungsverordnung lauteten die Eingangsworte:

Zum sichtbaren Ausdruck meiner Anerkennung und meines Dankes für Verdienste um die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich stifte ich die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938. Die Einzelheiten bestimmt die Satzung.“

Berchtesgaden, den 18. Oktober 1938; Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler; Der Reichsminister des Innern Frick; Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei Dr. Meißner

Satzungsinhalt

 

Berchtesgaden, den 18. Oktober 1938; Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler; Der Reichsminister des Innern Frick; Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei Dr. Meißner.

 

Personen, die sich um die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich besondere Verdienste erworben hatten, wurde die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 verliehen.

Am 1. Mai 1939 wurde dieser Verleihungspunkt erweitert, damit ebenso Personen, welche sich am 15. März 1939, die anlässlich der Schaffung des Protektorat Böhmen und Mähren Verdienste erworben hatten, geehrt werden konnten.

 

Vom Reichsminister des Innern und für Angehörige der Wehrmacht vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht wurden die Vorschläge aufgestellt und durch den Chef der Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei, Adolf Hitler vorgelegt.

Die Übergabe der Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 erfolgte mit einem Besitzzeugnis an den Beliehenen, welche in sein Eigentum übergingen und im Falle seines Todes bestand und eine Rückgabepflicht für die Hinterbliebenen nicht besta

 

Spange zur Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938

 

Eine Erweiterung der bisherigen Verordnung vom 18. Oktober 1938 erfolgte am 1. Mai 1939, welche die Stiftung der „Spange zur Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938“ beinhaltete, welche ebenso umgangssprachlich "Spange Prager Burg" genannt wird.

Der Entwurf der Medaille entstand von dem Künstler Professor Richard Klein.

Die Spange konnte Personen verliehen werden, welchen bereits für die Verdienste um die Wiedervereinigung des Sudetenlandes mit dem Deutschen Reich, die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 erhalten und sich ebenfalls Verdienste in der Schaffung des Protektorats Böhmen und Mähren (am 15. März 1939) erworben hatten.

 

In Kurzform:

 

  • Medaille: für Verdienste um die Wiedervereinigung des Sudetenlandes mit dem Deutschen Reich

  • Spange: Medaille bereits verliehen und Verdienste um die Schaffung des Protektorats Böhmen und Mähren.

 

 

 

Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenlandmedaille), bronziert am Band. Hersteller: Nein

Zustand: Bronzierung berieben, Getragener Zustand.

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