Die Deutsche Selbstlade Parabellum-Pistole 08

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Die Deutsche Selbstlade Parabellum-Pistole 08

 

Durch Allerhöchste Kabinettsorder (A.K.O.) des Kaisers wurde 1908 die Selbstlade Parabellum-Pistole, auch „Luger“, im Deutschen Reich als Pistole 08 im Kaliber 9 mm Para als Ordonnanzwaffe eingeführt.

Welche vom österreichischen Waffentechniker Georg Johann Luger (* 6. März 1849 in Steinach am Brenner, Tirol; † 22. Dezember 1923 in Fichtenau bei Berlin) erfunden wurde.

Warenzeichen und Telegrammadresse der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG (DWM) war die Bezeichnung „Parabellum“, welche vom lateinischen Ausspruch si vis pacem para bellum („Wenn Du Frieden willst, bereite Dich auf den Krieg vor“) her rührt.

Nach dem 1.WK wurde die P08 als Dienstwaffe bei der Deutschen Reichswehr eingeführt und bei der Deutschen Wehrmacht beibehalten.

Mit der Einführung der neuen Deutschen Dienstwaffe Walther P.38 (originale Schreibweise mit Punkt), wurde langsam die sehr aufwendige und deshalb in der Produktion teure Deutsche Selbstladepistole 08 langsam verdrängt.

Bis zum Produktionsauslauf im November 1942 wurden während des Zweiten Weltkriegs insgesamt 412.898 Stück hergestellt,

Die Deutsche P08 wurde noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg von den Streitkräften und waffentragenden Behörden, der Deutschen Demokratischen Republik, der Republik Österreich und zahlreicher anderer Staaten verwendet.

Die Selbstlade Parabellum-Pistole wurde als Dienstpistole weltberühmt und ist noch heute populär.

 

 

Sehr schöne Replikation bzw. Deko Modell der weltbekannten Deutsche Selbstlade Parabellum-Pistole 08 aus Metall mit beweglichen Teilen des 1.WK und 2.WK.
Ein 1:1 Waffenrepliken Nachbau, welche in handwerklicher Arbeit aus nicht-waffenfähigem Metall hergestellt werden.

Dem Original zum Verwechseln ähnlich.

Schönes, massives Modell mit Stempelung wie abgebildet.

Die Waffe läßt sich durchladen und mit einem Klick entspannen. Griffschalen aus Holz.

Das Magazin ist entnehmbar, es ist nicht geeignet, um damit Munition aufzunehmen.

Der Erwerb und Besitz der Dekowaffe ist für Sie vollkommen legal, da es sich um keine deaktivierte Originalwaffe handelt.

 

Bemerkung:

 

Anscheinswaffen

 

Erwerb und Besitz der angebotenen Deko- und Anscheinswaffen ist frei.

Das Führen dieser Waffen ist gemäß §42a WaffG verboten!

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres frei erwerbbar. Altersnachweis erforderlich.

 

 

 

 

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