Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst Stufe II in Silber als verkleinerte Anstecknadel

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Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst

 

Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst sind drei verschiedene Abzeichen der Bundeswehr, nämlich Leistungsabzeichen, Reservistenleistungsabzeichen und Schützenschnur, mit denen gemäß der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“, diese hat die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 37/10 „Anzugordnung der Bundeswehr“ abgelöst, besondere truppendienstliche und sportliche Leistungen von aktiven Soldaten (Kap. 5, Abschn. 5.12.2 „Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst“), Reservisten der Bundeswehr (Kap. 5, Abschn. 5.12.3 „Reservistenleistungsabzeichen“) und befreundeter Streitkräfte gewürdigt werden.

 

Anforderungen

 

Die Voraussetzungen für die Aushändigung des 1971 geschaffenen Leistungsabzeichens regelt die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“. Das Leistungsabzeichen kann frühestens nach vier Monaten Dienst an jeden Soldaten jeder Teilstreitkraft verliehen werden, im Rahmen einer Reservedienstleistung oder Dienstlichen Veranstaltung (DVag) auch an Reservisten. Für die Erlangung des Reservistenleistungsabzeichen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Das Leistungsabzeichen darf nicht „ehrenhalber“ vergeben werden. Es existiert in drei Stufen:

 

  • Stufe I in Bronze

  • Stufe II in Silber

  • Stufe III in Gold, bei Wiederholung mit aufgeprägter Zahl in Fünferschritten (5, 10, 15, …)

     

Das Leistungsabzeichen kann direkt in Silber oder Gold verliehen werden, ohne die niedrigeren Stufen zu durchlaufen.

 

Das Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst als verkleinerte Anstecknadel wird ausschließlich vom verliehenen Soldaten an ziviler Bekleidung getragen.

 

Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst Stufe II in Silber als verkleinerte Anstecknadel. Ungetragener Zustand.

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