Veranstaltungsabzeichen Tag der Arbeit 1934 ungereinigter Bodenfund

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1. Mai

 

Der 1. Mai ab dem Jahr 1933 in der Zeit des Nationalsozialismus durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag.

Als „Tag der nationalen Arbeit“ benannte das Reichsgesetz vom 10. April 1933 den 1. Mai.  Die Maifeiern wurden seit 1934 als Nationaler Feiertag des Deutschen Volkes begangen. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) hat den früheren Kampftag der internationalen Arbeiterklasse national umgedeutet, zur Vereinnahmung der Arbeiter und den 1. Mai zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt. Die Feier wurde von Anfang an, dem 1. Mai 1933, mit der Zerschlagung der freien Gewerkschaften verbunden - so wurden auch die Gewerkschaftshäuser am 2. Mai 1933 durch Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO), Sturmabteilung (SA) und Schutzstaffel (SS) besetzt.

Die Gewerkschaften in Deutschland wurden am 2. Mai 1933 gleichgeschaltet, die Gewerkschaftshäuser gestürmt und die Vermögen beschlagnahmt.

Der 1. Mai wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Dabei durften Maikundgebungen jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.

 

 

Veranstaltungsabzeichen „Tag der Arbeit 1934“

Material: Messing

Zustand getragener Zustand. Nadelsystem fehlt, ungereinigter Hortfund durch Baustellenbodenfund aus Nürnberg.

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