Panzerkampfabzeichen in Silber

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Panzerkampfabzeichen

 

Vom Generaloberst Walther von Brauchitsch wurde am 20. Dezember 1939 das

Panzerkampfwagenabzeichen gestiftet, welches am 1. Juni 1940 in „Panzerkampfabzeichen“ umbenannt wurde.

Somit wurde das Panzerkampfabzeichen in Silber am 20. Dezember 1939 und das Panzerkampfabzeichen in Bronze am 1. Juni 1940 gestiftet.

Das Panzerkampfwagenabzeichen in Silber wurde an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Panzereinheiten verliehen, die sich ab den 1.1.1940 als Panzerkampfwagen- bzw. Panzerbefehlswagen-Kommandanten, Panzerschütze, Panzerführer, Panzerfunker bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf selbst beteiligt haben muss.

Der Besitz des Weltkriegs-Panzerkampfwagenabzeichens entbindet nicht von der Erfüllung für das Panzerkampfwagenabzeichen gestellten Bedingungen. Das Panzerkampfwagenabzeichen wurde durch die Kommandeure der Panzerdivision verliehen.

 

Am 31. Dezember 1942 erfolgte eine Änderung der Verleihungsrichtlinien des Oberkommandos des Heeres:

„Kradmelder der Panzereinheiten konnten die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie, in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer mitfahrend, sich unter unmittelbarer feindlicher Waffeneinwirkung an drei verschiedenen Kampftagen bewährten.

Angehörigen von Instandsetzungstrupps der Panzereinheiten konnten die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie sich in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an drei verschiedenen Kampftagen bewähren.“

Eine Verfügung des O. K. H. vom 31. Januar 1943 gab bekannt, dass den Angehörigen der Panzer-Nachrichten-Abteilungen das Panzer-Kampfabzeichen in Silber verliehen werden konnte, wenn sie die in Abschnitt 1 genannten Bedingungen erfüllten.

 

Das am 1. Juni 1940 gestiftete Panzerkampfabzeichen in Bronze wurde "in Anerkennung der in vielen Sturmangriffen gezeigten Bewährung aller Teile des Heeres und als Ansporn vollsten Einsatz des einzelnen Mannes" vom Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Brauchitsch, für die Angehörigen der Schützenregimenter, der Kradschützen Bataillone der Panzerdivisionen und der Panzerspäh-Einheiten gestiftet. Die Verleihungsbedingungen waren dieselben wie beim Silbernen Panzerkampfwagenabzeichen. Am selben Tag wurde das »Panzerkampfwagenabzeichen« in »Panzer-Kampfabzeichen« umbenannt.

 

Mit der Erlassenen Verfügung des O. K. H. vom 22. Juni 1943 (Abschnitt 1,2,3,4 und 8) wurden weitere Stufen des Panzerkampfabzeichen in Silber und Bronze geschaffen.

 

 Die dadurch geschaffene Stufeneinteilung war:

 

1. Stufe: Panzerkampfabzeichen

2. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 25

3. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 50

4. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 75

5. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 100

 

Ab den 22. Juni 1943 war das Panzerkampfabzeichen in Silber den Panzerbesatzungen der Panzereinheiten und das Panzerkampfabzeichen in Bronze den Panzerbesatzungen der Panzerspäheinheiten vorbehalten.

Ab den 22. Juni 1943 wurden die Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen anstatt mit dem Panzerkampfabzeichen, nur noch mit dem allgemeinen Sturmabzeichen ausgezeichnet.

Zunächst konnte das Panzerkampfabzeichen nur durch Divisionskommandeure verliehen, ab dem 9. September 1942 aber auch durch Bataillonskommandeure werden.

Auf der linken Brustseite in und außer Dienst zu allen Uniformen der Wehrmacht und auch zu allen Uniformen der Partei und des Staates wurde das Panzerkampfabzeichen in Silber und Bronze getragen.

Am linken Rockaufschlag wurde das Panzerkampfabzeichen in Silber und Bronze zur bürgerlichen Kleidung als verkleinerte Form (16 mm Nadel) getragen werden. Ein dementsprechender Miniaturanhänger zum Frackkettchen war bei Festanlässen statthaft.

 

 

Panzerkampfabzeichen in Silber. Mit Hersteller "A.S." für die Firma Adolf Scholze, Gablonz. Einzelstück. Reproduktion/Sammleranfertigung.

 

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