Dienstauszeichnung für 18-jährige Dienstzeit in der Deutschen Wehrmacht (DA II) am Band.

Zur Zeit nicht lieferbar

Bei Verfügbarkeit benachrichtigen
69,99

Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand  Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher nicht aus. 

 
Versandgewicht: 200 g

Dienstauszeichnung Wehrmacht

 

Am 16. März 1936 wurde per Verordnung von Adolf Hitler anlässlich des ersten Jahrestages der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht die Dienst- und Treueauszeichnung für alle Angehörigen der Wehrmacht, d. h. aller drei Truppenteile Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine, gestiftet.

Durch die Verordnung selbst sowie die gleichzeitig erlassene Durchführungsverordnung wurden die Einzelheiten hinsichtlich Ausgestaltung, Einteilung und Form der Verleihung bestimmt.

 

Mit dem Stichtag 16. März 1935, hatten alle Angehörige der Wehrmacht, die zu diesem Zeitpunkt oder später im aktiven Wehrdienst gestanden hatten, einen Anspruch auf die Dienstauszeichnung der Deutschen Wehrmacht.

Der Anspruch auf die Verleihung und das Tragen der Dienstauszeichnung war ausgeschlossen, bei einem „Nichtehrenvolles Ausscheiden“ aus der Deutschen Wehrmachtc oder z.B.

 

  • Verbüßte der Wehrmachtsangehörige eine Haftstrafe, ruhte der Anspruch auf Verleihung der Dienstauszeichnung

  • Ebenso bei einem schwebenden Gerichtsverfahren, welches unter Umständen die Auflösung des Dienst- und Amtsverhältnisses und damit zum Verlust aller Rechte aus dem Dienstverhältnis durch Urteil führen konnte.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Anrechnung der Dienstzeit erneut geregelt, so dass

 

  • a) Wehrmachtangehörige, die in der alten Wehrmacht (Deutsche Reichswehr), einschließlich der früheren anerkannten Freiwilligen-Verbände (wie z. B. Baltikumarmee, Grenzschutzkorps in Schlesien, die vorläufige Reichswehr, die vorläufige Reichsmarine etc.) aktiv ihren Dienst versahen und mit Stichtag zum 30. September 1921 in die Reichswehr übernommen worden waren, bekamen ihre Dienstzeit voll anerkannt.

  • b) Wehrmachtangehörige, die in der alten Wehrmacht (Deutsche Reichswehr) bzw. den früheren anerkannten Freiwilligen Verbänden, der vorläufigen Reichswehr und der vorläufigen Reichsmarine oder der Reichswehr aktiv gedient haben, darauf ausgeschieden und später wieder eingestellt wurden, bekamen die Zeiten ihres „Ausstandes“ nicht angerechnet. Weiterhin anrechnungsfähige Zeiten waren der Zeitraum der Arbeiter- und (zivile) Angestelltenverhältnisse bei der neuen Reichswehr ab dem 1. Januar 1921, Überführungen in die Deutsche Wehrmacht von ehemaligen oder bestehenden Landes- oder Schutzpolizeieinrichtungen, aber auch der einjährige freiwillige Reserve- oder Übungsdienst während des 1.Weltkrieges 1914–1918. Ebenso wurden diejenigen Dienstzeiten gleichgesetzt, die wegen militärischen Ausbildungszwecken in Anspruch genommen wurden. Mit dieser Regelung wurde die rückwirkende Anrechnung für die Dienstauszeichnung Wehrmacht eingeleitet, so dass bis zum 8. Mai 1945, auch die Dienstauszeichnung Wehrmacht der Sonderklasse für 40-jähriges Dienstverhältnis verliehen wurde. Ab dem Frühjahr 1940 wurde die Verleihung der Dienstauszeichnung Wehrmacht "bis Kriegsende" zurückgestellt. Es wurden dennoch vereinzelte Verleihungen der Sonderstufe noch im Spätsommer 1941, zum Beispiel an Generalleutnant Franz Barckhausen (Chef d. Wehrwirtschafts- & Rüstungsstabes Frankreich) am 4. September 1941 vorgenomen. Die Dienstauszeichnung Wehrmacht verblieb bei den Hinterbliebenen im Todesfall des Beliehenen.

 

 

Die Deutschen Dienstauszeichnung wurde in vier Klassen, sowie einer am 10. März 1939 per Verordnung gestifteten Sonderklasse verliehen:

 

  • 4-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht (DA IV)

  • 12-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht (DA III)

  • 18-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht (DA II)

  • 25-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht (DA I)

  • 40-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht (Sonderklasse ab 1939)

 

Auf dem blauen Band der Dienstauszeichnung sowie auf der Bandschnalle (Feldschnalle) wurde ein Miniaturadler in der Farbe der jeweilig verliehenen Klasse getragen. Beim Heer und der Kriegsmarine der Deutschen Wehrmacht handelte es sich um einen silberner Wehrmachtadler mit ausgebreiteten Schwingen für die 4- und 12-jährige Dienstzeit, ein goldener Adler bei 18- und 25-jähriger Dienstzeit und bei 40-jähriger Dienstzeit war neben dem goldenen Adler zusätzlich ein halbkreisförmiger Eichenlaubkranz unterhalb des Adlers aufgelegt. Bei der Dienstauszeichnungen der Luftwaffe der Deutschen Wehrmacht wurde anstatt eines Heeresadlers ein Luftwaffenadler aufgelegt. Der Beliehene erhielt bei der Aushändigung der Dienstauszeichnung ein Besitzzeugnis. Die Wehrmacht Dienstauszeichnung wurde an der linken Brustseite getragen.

 

 

Dienstauszeichnung für 18-jährige Dienstzeit in der Deutschen Wehrmacht (DA II) am Band. Einzelstück. Reproduktion/Museumsanfertigung.

 

Auch diese Kategorien durchsuchen: Neuheiten, Auszeichnungen Wehrmacht Heer Reproduktion/Museumsanfertigung