Deutsche Kennkarte German identity-card Carte d´identitè allemande Landkreis Gießen

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Deutsche Kennkarte - German identity-card - Carte d´identitè allemande für eine 76-jährige Frau, geboren am 8. Januar 1870 aus dem Landkreis Gießen, ausgestellt am 20. September 1946 – Der Landrat des Landkreises Gießen. Gültig bis 20. September 1957. Gebühr: Eine RM. (1 Reichsmark).

 

Auf der Rückseite der Deutsche Kennkarte - German identity-card - Carte d´identitè allemande findet sich der Zusatz:

 

Von der zuständigen Behörde einzutragen!

 

Amtliche Entscheidung auf Grund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946.

 

Official decision pursuant to Law for liberation from Naziam and Militarism of 5 March 1946.

 

Décision officielle en vertu de la loi pour la Liberation du Nazisme et du Militarisme du 5 Mars 1946.

 

Ziffer 5 ausgestanzt und mit „Hessische Bürgermeisterei Lollar“ gestempelt. *

Meldebogen Lollor Nr. 1649

 

Druck W. Kohlhammer, Stuttgart / Werkstoff Kaliko, Göppingen

 

Gebrauchter altersbedingter Zustand.

 

* Anmerkung Quelle: Wikipedia Stand vom 12.01.2021, Zitat:

„Das Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, abgekürzt Befreiungsgesetz, wurde vom Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes verabschiedet und sollte alle Deutschen, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt hatten, von der Einflussnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausschließen und zur Wiedergutmachung verpflichten.

 

Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde von den Alliierten seit der Potsdamer Konferenz als unerlässliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau angesehen.

 

Das Gesetz kam auf Initiative des amerikanischen Militärgouverneurs Lucius D. Clay zustande und regelte das Spruchkammerverfahren in Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden. Zuständig zur Durchführung des Gesetzes war der Minister für die politische Befreiung. Diese Minister waren vom 7. April 1946 bis 3. Februar 1948 Gottlob Kamm (SPD) und vom 3. Februar 1948 bis 3. Oktober 1948 Walter Koransky (beauftragt).

 

Im Laufe des Jahres 1946 wurde das Befreiungsgesetz auf alle Besatzungszonen übertragen.“

 

Vorausgegangen waren das Gesetz Nr. 8 der Militärregierung in der amerikanischen Besatzungszone zur Befreiung auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 26. September 1945 sowie die Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 zur Entfernung aller Mitglieder der NSDAP aus öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und aus verantwortlichen Stellungen in bedeutenden privaten Unternehmen.

 

Nach dem Gesetz Nr. 8 geltende Beschäftigungs- und Betätigungsverbote galten bis zur rechtskräftigen Entscheidung einer Spruchkammer fort. Personen, deren Beschäftigung oder Tätigkeit von der Militärregierung auf Grund des Gesetzes Nr. 8 einstweilen genehmigt worden war, durften bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch die Kammer weiter tätig sein. Nach Entscheidung der Kammer bestimmten sich die Beschränkungen hinsichtlich Beschäftigung oder Betätigung nach den aufgrund des Befreiungsgesetzes auferlegten Sühnemaßnahmen.

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