Dekopatrone 7,5 × 55 mm Swiss Teilmantel-Spitzgeschoss z.B. Infanteriegewehr 1896/11 - Karabiner 11

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Dum-Dum-Geschoss-Dekopatronen

 

Im Norden von Kalkutta in Indien befindet sich der Ort Dum Dum, in welchem sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Munitionsfabrik befand. Diese fertigte für die britischen Kolonialtruppen eine Gewehrpatrone mit Teilmantelgeschoss, auch bekannt als „Cartridge, S.A., Ball, .303-Inch Mark II C.“.

Im britischen Mutterland wurde hingegen solche Munition mit Teilmantelgeschoss in den Munitionsfabriken nicht gefertigt.

Im Royal Arsenal - ursprünglich Woolwich Warren (Woolwich-Arsenal) - welche eine Rüstungs-, Munitionsabdichtungs- und Sprengstoffversuchsfirma in London war, wurde offiziell das „Soft Point“-(SP)-Geschoss (Weicher Punkt-Geschoss als Mark III 1897 im Woolwich-Arsenal entwickelt und zum Einsatz angenommen.

Im Oktober des Jahres 1897 wurde das „verbesserte“ Geschoss Mark IV bei der Royal Small Arms Factory gefertigt und für die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland eingeführt.

Im Jahr 1889 im Sudan, während des Mahdi-Aufstands verwendeten britische Soldaten bereits die Patrone „Cartridge, S.A., Ball, .303-Inch Mark II C.“, bei welcher die Soldaten vor dem Einsatz bzw. verschießen der Munition die Geschossspitzen abfeilten, dadurch wurde der Bleikern der Geschosse freigelegt. Behelfsmäßig umgewandelte Vollmantelprojektile, bei denen die Spitze des Geschossmantels abgefeilt wurde, bezeichnete später man als Dum-Dum-Geschoss.

Diese Modifizierung bzw. Abwandlung des Geschosses durch abfeilen, hatte zur Folge, dass eine starke, unkontrollierte Verformung bis hin zur Zerlegung des Geschosskörpers beim Abfeuern auf einen Körper erfolgte.

Nach dem Eindringen bzw. Eintreten des Geschosses mit seiner großen Geschwindigkeit in Körpergewebe, führt dieses im Körper zu schweren Verletzungen. Den bereits bei einer einzigen Wunde, führte das Geschoss beispielsweise zu unverhältnismäßig großem Blutverlust und vor allem zu großen Austrittswunden. Dazu kommt das Problem, durch das zersplittern des Bleikernes, ist eine wirksame Wundversorgung sehr schwierig.

Deswegen sind solche Geschosse nach Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung als Kriegswaffen geächtet.

Diese Geschoss-Manipulation war nicht nur für die getroffene Person Lebensgefährlich, sondern selbst auch für den Schützen. Denn es bestand die Gefahr, dass der Bleikern Teile des Mantels „abstreifen“ kann, welche dann im Lauf des Schützen zurückbleiben und beim Verschießen einer weiteren Patrone, eine tödliche Laufsprengung zur Folge haben konnte.

Mark-III- und Mark-IV-Geschosse (Hohlspitzgeschoss) waren von diesem sehr gefährlichen Mangel betroffen.

Worauf hin, dass Mark-V-Geschoss entwickelt wurde, welches dieses Problem vermied.

Darauf hinzuweisen ist, dass sich Dum-Dum-Geschosse von den heutigen moderneren Deformationsgeschossen unterscheiden - wobei auch letztere als Kriegswaffen international geächtet sind - aufgrund durch die bei ersterer eintretender Zerlegung in mehrere Splitter.

 

Dekopatrone 7,5 × 55 mm Swiss Teilmantel-Spitzgeschoss z.B. Infanteriegewehr 1896/11 - Karabiner 11 uvm.

 

Im Jahr 1911 wurde die Gewehrpatrone 11 (GP 11), zusammen mit dem von Rudolf Schmidt entwickelten Gewehr Modell 1911 in die Schweizer Armee (französisch Armée suisse, italienisch Esercito svizzero, rätoromanisch, englisch Swiss Armed Forces) Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingeführt.

Weitere Bezeichnungen für das Kaliber 7,5 × 55 mm Swiss lauten: „7,5 × 55 Suisse (offizielle C.I.P.-Definition vom 2. Mai 2002 für zivile Anwendungen), 7,5 × 55 mm Swiss, 7,5 × 55 mm Schweiz, 7,5 × 55 mm Schmidt-Rubin, 7,5 × 55 mm Schweizer Ordonnanz, 7,5 × 55 mm, GP 11 (Gewehrpatrone 11)“.

 

Ursprünglich fand die Patrone 7,5 × 55 mm Swiss (GP 11) in folgenden Ordonnanzwaffen der Schweizer Armee Verwendung:

 

Infanteriegewehr 1896/11 und Karabiner 11

Infanteriegewehr Modell 1889 (7,5×53,5)

Infanteriegewehr Modell 1896 (7,5×53,5)

Kadettengewehr Modell 1897 (7,5×53,5)

Kurzes Schweizer Gewehr Modell 1889/00 (7,5×53,5)

Karabiner Modell 1905 (7,5×53,5)

Infanteriegewehr Modell 1896/11 (7,5×55)

Karabiner Modell 1900/05/1911 (7,5×55)

Karabiner Modell 1911 (7,5×55)

Infanteriegewehr Modell 1911 (7,5×55)

Karabiner Modell 1931 (7,5×55)

ZF-Karabiner Modell K31/42 -1,8fach (7,5×55) Zfk 31/42, Objektivdurchmesser: 9 mm / Vergrößerung: 1,8 / Gesichtsfeld 125 ‰ / Einstellbereich in Schritten 100 m: 1000 m

ZF-Karabiner Modell K31/43 -2,8fach (7,5×55) Zfk 31/43, Objektivdurchmesser: 12 mm / Vergrößerung: 2,8 / Gesichtsfeld 80 ‰ / Einstellbereich in Schritten 100 m: 700 m

ZF-Karabiner Modell 55 (7,5×55)

Karabiner 31

Zielfernrohrkarabiner Zfk 55

Sturmgewehr 57

Mg 11

Lmg 25

Flieger Mg 29

Flab Doppel-Mg 38

Pzw-Mg 38 auf Panzerwagen 39

Flab Mg 38 auf Panzerjäger G 13

Pz Mg 31 auf AMX-13 (Leichter Panzer 51)

Mg 51 als Infanteriewaffe und Sekundärbewaffnung der Panzerfahrzeuge ab 1955

 

Im Einsatz ist sie noch heute mit dem Pz Mg 87, Pz Kuppel Mg 87, Pz Mg 51/71 und anderen Waffen auf diversen gepanzerten Fahrzeugen inklusive des Schützenpanzers 2000, ebenso bei der Polizei im Allzweckwerfer.

 

Der angegebene Preis bezieht sich auf insgesamt 6 Dekopatronen.

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres frei erwerbbar. Altersnachweis erforderlich.

 

In der Hülse befindet sich eine kleine Metallkugel, da mit aktiven Zündhütchen.

 

Damit man beim Schütteln hört, das die Patrone leer ist.

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