Dekopatrone 7,92 x 57 mm - 8x57IS Teilmantelgeschoss

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Dum-Dum-Geschoss-Dekopatronen

 

Im Norden von Kalkutta in Indien befindet sich der Ort Dum Dum, in welchem sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Munitionsfabrik befand. Diese fertigte für die britischen Kolonialtruppen eine Gewehrpatrone mit Teilmantelgeschoss, auch bekannt als „Cartridge, S.A., Ball, .303-Inch Mark II C.“.

Im britischen Mutterland wurde hingegen solche Munition mit Teilmantelgeschoss in den Munitionsfabriken nicht gefertigt.

Im Royal Arsenal - ursprünglich Woolwich Warren (Woolwich-Arsenal) - welche eine Rüstungs-, Munitionsabdichtungs- und Sprengstoffversuchsfirma in London war, wurde offiziell das „Soft Point“-(SP)-Geschoss (Weicher Punkt-Geschoss als Mark III 1897 im Woolwich-Arsenal entwickelt und zum Einsatz angenommen.

Im Oktober des Jahres 1897 wurde das „verbesserte“ Geschoss Mark IV bei der Royal Small Arms Factory gefertigt und für die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland eingeführt.

Im Jahr 1889 im Sudan, während des Mahdi-Aufstands verwendeten britische Soldaten bereits die Patrone „Cartridge, S.A., Ball, .303-Inch Mark II C.“, bei welcher die Soldaten vor dem Einsatz bzw. verschießen der Munition die Geschossspitzen abfeilten, dadurch wurde der Bleikern der Geschosse freigelegt. Behelfsmäßig umgewandelte Vollmantelprojektile, bei denen die Spitze des Geschossmantels abgefeilt wurde, bezeichnete später man als Dum-Dum-Geschoss.

Diese Modifizierung bzw. Abwandlung des Geschosses durch abfeilen, hatte zur Folge, dass eine starke, unkontrollierte Verformung bis hin zur Zerlegung des Geschosskörpers beim Abfeuern auf einen Körper erfolgte.

Nach dem Eindringen bzw. Eintreten des Geschosses mit seiner großen Geschwindigkeit in Körpergewebe, führt dieses im Körper zu schweren Verletzungen. Den bereits bei einer einzigen Wunde, führte das Geschoss beispielsweise zu unverhältnismäßig großem Blutverlust und vor allem zu großen Austrittswunden. Dazu kommt das Problem, durch das zersplittern des Bleikernes, ist eine wirksame Wundversorgung sehr schwierig.

Deswegen sind solche Geschosse nach Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung als Kriegswaffen geächtet.

Diese Geschoss-Manipulation war nicht nur für die getroffene Person Lebensgefährlich, sondern selbst auch für den Schützen. Denn es bestand die Gefahr, dass der Bleikern Teile des Mantels „abstreifen“ kann, welche dann im Lauf des Schützen zurückbleiben und beim Verschießen einer weiteren Patrone, eine tödliche Laufsprengung zur Folge haben konnte.

Mark-III- und Mark-IV-Geschosse (Hohlspitzgeschoss) waren von diesem sehr gefährlichen Mangel betroffen.

Worauf hin, dass Mark-V-Geschoss entwickelt wurde, welches dieses Problem vermied.

Darauf hinzuweisen ist, dass sich Dum-Dum-Geschosse von den heutigen moderneren Deformationsgeschossen unterscheiden - wobei auch letztere als Kriegswaffen international geächtet sind - aufgrund durch die bei ersterer eintretender Zerlegung in mehrere Splitter.

 

Dekopatronen im Kaliber 7,92 x 57 mm (8x57IS) mit jagdlichen Teilmantelgeschoss.

Dekopatronen (Fertigung nach 1945) 7,92 x 57 mm.

 

Ideal für Schaukasten für Museum und Lehrzwecke, leere Ladestreifen – Laderahme; Patronentaschen der Deko-Waffen oder zur Dekoration zum Hinlegen, neben dem Dekorationsstück.

 

Eine perfekte Abrundung der Präsentation für die Vitrine oder Darstellung mit Schaufensterpuppen.

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres frei erwerbbar. Altersnachweis erforderlich.

In der Hülse befindet sich eine kleine Metallkugel, da mit aktiven Zündhütchen.

Damit man beim Schütteln hört, das die Patrone leer ist

Der angegebene Preis bezieht sich auf je 5 Dekopatrone.

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