Charlottenkreuz am Band

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Charlottenkreuz

 

Am 5. Januar 1916 wurde von König Wilhelm II. von Württemberg zu Ehren der Königin Charlotte (gebohrene Prinzessin des Hauses Schaumburg-Lippe) das Charlottenkreuz gestiftet.

Das Charlottenkreuz wurde an Personen verliehen, welche sich im Felde oder in der Heimat besondere Verdienste um die Pflege der Verwundeten und Erkrankten oder auf dem Gebiet der allgemeinen Kriegsfürsorge, während des 1.Weltkrieges (1.WK) hervorgetan haben.

 

 

Charlottenkreuz am Band. Einzelstück. Reproduktion/Museumsanfertigung.

 

 

 

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