Ärmelband Kreta

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Bei dem Ärmelband Kreta handelt es sich eine Tätigkeits- und Tapferkeitsauszeichnung der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.

Das Ärmelband Kreta wurde durch Oberbefehlshaber der Deutschen Wehrmacht Adolf Hitler im Jahre 1942 gestiftet, welcher mit der Weisung Nr. 28 („Merkur“) vom 25. April 1941 die Eroberung Kretas (Kreta (griechisch Κρήτη Kriti (f. sg.)) größte griechische Insel und mit rund 8261 Quadratkilometern Fläche sowie 1066 Kilometern Küstenlänge nach Sizilien, Sardinien, Zypern und Korsika die fünftgrößte Insel im Mittelmeer.) befohlen hatte.

 

U.a. waren folgende Einheiten an der Operation "Merkur" (Besetzung Kretas) beteiligt:

 

- Teile des VIII. Fliegerkorps

- Teile des IX. Fliegerkorps

- 7. Fliegerdivision

- 5. Gebirgsdivision

 

Am 20. Mai 1941 griff die deutsche Wehrmacht mit italienischer Unterstützung, als letzte offensive Operation des Balkanfeldzuges mit etwa 15.000 Fallschirmjägern und etwa 8.500 Gebirgsjägern die Insel Kreta an.

Die Überführung der Truppen bzw. Streitkräfte wurde neben kleineren Marineeinheiten, mit hauptsächlich 493 Transportflugzeuge Ju 52 und 80 Gleiter, welche mit über 430 Bomber und etwa 180 Jagdflugzeuge durchgeführt.

Kreta wurde durch schätzungsweise 30.000 Briten, Neuseeländer und Australier sowie rund 11.000 bis 14.000 Griechen militärisch verteidigt.

Die Truppen der Achsenmächte gewannen nach heftigen und verlustreichen Kämpfen die Oberhand auf der Insel Kreta.

Mit dem Eintrag vom 3. Juni 1941 im Kriegstagebuch des OKW (Oberkommando der Wehrmacht), welcher lautete: „Der Kampf um Kreta ist beendet“, galt die Insel somit als erobert.

 

 

Die genauen Stiftungsdaten des Bandes sind bis heute nicht genau geklärt. Die Oberbefehlshaber der drei Wehrmachtteile (Oberkommando des Heeres (OKH), dem Oberkommando der Marine (OKM) und dem Oberkommando der Luftwaffe (OKL)) gaben die Stiftung unterschiedlich bekannt:

 

Kriegsmarine: 14. August 1942

Luftwaffe: 29. September 1942

Heer: 16. Oktober 1942

 

Verleihungsbestimmungen für Soldaten des Heeres:

 

Siehe Allgemeine Heeresmitteilungen vom 21. Oktober 1942 - Punkt 2. und 3.

- Landung auf Kreta bis einschließlich 27.5.1941.

- Teilnahme an Kampfhandlungen um und auf Kreta.

- Teilnahme an Seegefechten (für Soldaten der leichten Schiffsstaffel, die am 19.5.1941 in See gegangen sind.)

 

Verleihungsbestimmungen für Soldaten der Marine:

Siehe Marine-Verordnungsblatt vom 1. September 1941 - Punkt 3.

- Teilnahme an Kampfhandlungen um Kreta.

- Angehörige der ersten Transportstaffel: Teilnahme am Seegefecht bei Sparta am 21.5.1941

- Angehörige der zweiten Transportstaffel: Teilnahme am Seegefecht bei Milos am 22.5.1941

- Marineangehörige, die bis zum 27.5.1941 auf dem Luft- oder Seeweg nach Kreta gelangten.

- Marineangehörige, die am ersten Panzertransport vom Festland nach Kreta am 26. bis 27.5.1941 teilgenommen haben.

 

Verleihungsbestimmungen für Soldaten der Luftwaffe:

- Besatzungen der Kampfgeschwader z.b.V., die zum Absetzen von Fallschirmjägern oder zum Landen auf der Insel eingesetzt waren.

- Besatzungen der bis einschließlich 27. Mai 1941 mit Kampfaufträgen über der Insel oder im Seegebiet um die Insel eingesetzten Aufklärungs-, Jagd-, Kampfflieger-, Stuka- und Zerstörerverbände.

 

Endtermin für die Verleihung des Ärmelbandes 'Kreta' war der 31. Oktober 1944.

 

Produziert wurde das „Ärmelband KRETA“ von der Bandfabrik Ewald Vorsteher BeVo-Wuppertal. Das Ärmelband Kreta wurde am linken Unterarm über dem Ärmelaufschlag der Uniform getragen.

 

 

Ärmelband „Kreta“ in der gestickten Ausführung. Gesamtlänge 43 cm. Einzelstück. Reproduktion/Sammleranfertigung.

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